DOG und BVA: Erweiterte Widerspruchslösung bei der Organspende umsetzen und Rahmenbedingungen verbessern

Zur Debatte um die Organspende im Deutschen Bundestag am morgigen Donnerstag erklären Professor Dr. med. Claus Cursiefen, Generalsekretär der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft e.V. (DOG), und Daniel Pleger, Vorsitzender des Berufsverbands der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA):

„Die Deutsche Gesellschaft für Ophthalmologie e.V. (DOG) und der Berufsverband der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) unterstützen die Einführung einer erweiterten Widerspruchslösung bei der Organspende. Die bisherige Entscheidungslösung lässt im Ernstfall zu häufig offen, was ein Mensch gewollt hätte. Ist der Patientenwille nicht dokumentiert, müssen Angehörige in einer Ausnahmesituation den mutmaßlichen Willen klären. Die erweiterte Widerspruchslösung würde diese Situation verändern: Angehörige müssten nicht stellvertretend eine Entscheidung treffen, sondern mitteilen, ob ihnen ein Widerspruch gegen eine Organspende bekannt ist. Das kann Familien entlasten, ihre Einbindung sichern und Zustimmungsraten erhöhen.

DOG und BVA rufen den Bundestag daher auf, der erweiterten Widerspruchslösung zuzustimmen und sie mit verlässlichen Rahmenbedingungen zu verbinden. Es braucht einfache und jederzeit zugängliche Widerspruchsmöglichkeiten, transparente Informationen, eine praktikable Registerinfrastruktur, aber auch freigestellte und qualifizierte Transplantationsbeauftragte in den Kliniken, eine gesicherte Hirntoddiagnostik, ausreichende Intensivkapazitäten sowie eine angemessene Refinanzierung der Entnahmekrankenhäuser. Solche flankierenden Maßnahmen sollten nicht als Zusatz, sondern als Voraussetzung für eine wirksame Umsetzung verstanden werden. Ein Gesetz allein reicht nicht aus, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, wenn zugleich die notwendigen klinischen Strukturen fehlen.

Die erweiterte Widerspruchslösung ersetzt weder ärztliche Sorgfalt noch funktionierende Abläufe. Sie kann aber ein zentrales Problem der heutigen Regelung adressieren: Viele Menschen stehen der Organspende offen gegenüber, haben ihre Entscheidung aber nicht dokumentiert. Künftig müsste nicht die Spendenbereitschaft nachgewiesen werden, sondern ein Widerspruch gegen die Organspende. Auch durch eine erweiterte Widerspruchslösung bleibt ein Nein jederzeit, formlos und ohne Begründung möglich und so gewährleistet, dass niemand zur Organspende gezwungen wird. Was sich ändert, ist die Richtung der Bringschuld.

Die DOG informiert in ihrer Kampagne Hornhaut-SpendeAmEnde kontinuierlich über die Bedeutung der Organspende der Augenhornhaut (#SpendeAmEnde). Durch jährlich etwa 12.000 Transplantationen der Augenhornhaut werden viele sehbehinderte Patienten wieder sehend gemacht. Eine erweiterte Widerspruchslösung mit entsprechenden Rahmenbedingungen würde auch hier vielen auf eine Hornhautspende angewiesenen Patientinnen und Patienten wieder gutes Sehen ermöglichen.“

Zur Website der Kampagne Hornhaut-SpendeAmEnde:

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