Fellowshipprogramm von DOG und BVA

Im Zuge der Bemühungen um eine optimale Patientenversorgung haben die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) und der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) gemeinsam ein erweitertes Zertifikat für ophthalmologische Fellowships über die grundlegende Facharztausbildung hinaus ins Leben gerufen.

Kern dieses innovativen Ansatzes ist der gezielte Ausbau der ärztlichen Kompetenzen durch strukturierte Fortbildungsmaßnahmen. Angesichts der demografischen Entwicklung und der damit einhergehenden steigenden Patientenzahlen stellt diese strukturierte Fortbildung in speziellen nicht-operativen und operativen ophthalmologischen Kompetenzen ein sinnvolles Angebot dar, um den steigenden Herausforderungen im Bereich der Augenheilkunde adäquat zu begegnen.

Für die Teilnahme an diesen besonderen Fellowships sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: Fachärzte für Augenheilkunde, die bereits die wesentlichen Inhalte, diagnostischen und therapeutischen Fähigkeiten gemäß der Weiterbildungsordnung (WBO) erworben haben, sind hierfür qualifiziert.

Jedes Fellowship fokussiert nicht nur auf das allgemeine ophthalmologische Wissen, sondern ebnet den Weg für eine intensive Spezialisierung in diversen Segmenten. Es baut auf den während der Weiterbildung zum Facharzt für Augenheilkunde erworbenen Kenntnissen auf und weitet diese durch inhaltliche und strukturelle Aspekte aus, die explizit für die Erlangung eines über das Facharztwissen hinausgehenden Fellowship-Zertifikates von Nutzen sind.

Neben den rein formalen und quantifizierbaren Anforderungen sind es vor allem persönliche Faktoren und die Interaktion zwischen Mentor und Fellow, die entscheidend zum Gelingen dieses Prozesses beitragen. Dabei wird besonders auf ein von gegenseitigem Respekt und offenem Austausch geprägtes Verhältnis Wert gelegt. Mentoren teilen ihre umfassende, oft jahrzehntelange Berufserfahrung mit den Fellows und helfen ihnen, eine tiefergehende Expertise zu erlangen – eine Unterstützung, die den beruflichen Weg der Fellows nachhaltig beeinflussen kann.

Schließlich trägt auch das Engagement der Fellows einen bedeutenden Teil zum Erfolg bei: Sie folgen den Anweisungen ihrer Mentoren, beteiligen sich aktiv an der Forschungs- und Lehrtätigkeit und erweitern ihre Kenntnisse und Fähigkeiten sowohl durch umfangreiches Selbststudium, als auch durch die Teilnahme an wissenschaftlichen Studien und fachspezifischen Kongressen. Fellows verpflichten sich außerdem, sich tatkräftig in der täglichen Patientenversorgung der jeweiligen fortbildenden Zentren einzubringen, was auch die Übernahme von Diensten einschließt.

Die Zusammenarbeit zwischen Mentor und Fellow sollte idealerweise über die Dauer des eigentlichen Fellowship hinausgehen. Erfolg basiert auf einer starken, vertrauensvollen und kollegialen Beziehung, die auch über das formale Ende des Fellowship hinaus Bestand hat. Mentoren unterstützen ihre ehemaligen Fellows mit fachlicher Beratung, während Fellows mit ihrer Anerkennung und Unterstützung der Weiterbildungseinrichtung ein wichtiges Bindeglied zur Praxis darstellen.

Die spezifischen Bedingungen und Details des Fellowship werden in einer Vereinbarung zwischen Weiterbildungsstätte, Mentor und Fellow festgehalten und richten sich nach den oben genannten Grundprinzipien und Voraussetzungen.

Ziele des Fellowship-Programms von DOG und BVA

  • Strukturierung der spezialisierten (operativen) Fortbildung in der Augenheilkunde
  • Sicherstellung und Optimierung der Versorgungsqualität in speziellen Bereichen
  • Transparenz des (operativen) Fortbildungswegs
  • Kompetitionsfähigkeit deutscher Fachärztinnen und -ärzte international

Aktuell werden folgende Spezialisierungsthemen angeboten:

Die Details zu den einzelnen Fellowships finden Sie nachfolgend aufgeführt. Eine Gesamtübersicht können Sie hier herunterladen.

Kosten

Die Gebühren für jedes Fellowship belaufen sich auf

€ 250 zzgl. 7 % MwSt. je Zentrum
€ 250 zzgl. 7 % MwSt. je Fellow
€ 150 zzgl. 7 % MwSt. je Mentor

Die Rechnungstellung erfolgt nach Antragseinreichung.

Generelle Voraussetzungen

1. Fellowship-Dauer


• Je Zertifikat mindestens 1 bis 3 Jahre in Vollzeitbeschäftigung (siehe unten), bei Teilzeit entsprechend länger, mindestens jedoch 40% einer Vollzeittätigkeit.
• Es können maximal 2 Zertifikate parallel erworben werden. Diese müssen im selben Zentrum erworben werden.

2. Voraussetzung für den Fellow


• hat eine abgeschlossene Facharztweiterbildung vor Beginn des Fellowships.
• ist hauptamtlich am Zentrum angestellt.
• arbeitet mindestens 16 Std. Wochenarbeitszeit (Teilzeit) im Zentrum.
• absolviert die Mindestdauer des jeweiligen Fellowships.
• nimmt je nach Fellowship-Titel an der Notfallversorgung des Spezialgebietes als erster Operateur teil (Katalog-relevant!).
• legt die Bestätigung mindestens eines Mentors über den vollständigen Erwerb der Kompetenzen vor (falls relevant einschließlich OP-Katalog).
• legt die schriftliche Empfehlung seines Mentors zur Ausstellung des Zertifikats vor.
• ist Mitglied der DOG und des BVA, arbeitet ggfs. in der entsprechenden DOG-Sektion bzw. DOG-Arbeitsgemeinschaft mit und ist ggf. Mitglied der einschlägigen assoziierten Fachgesellschaft (Retinologische Gesellschaft, Bielschowsky Gesellschaft, DGII).
• hat die Gebühr von 250€ an die DOG-Geschäftsstelle entrichtet.

3. Voraussetzungen für das Trainingszentrum


• beschäftigt mindestens 1 Person, die die unten erwähnten Voraussetzungen für einen Mentoren für das jeweilige Zertifikatthema erfüllt.
• weist für jeden Mentor nach, dass dieser die Voraussetzungen dieser Statuten erfüllen.
• verfügt über die apparativen Voraussetzungen.
• bestätigt schriftlich, dass dort mindestens die doppelte Zahl der pro Jahr für das angebotene Fellowship erforderlichen Eingriffe oder Krankheitsbilder erbracht werden/vorhanden sind und dass die in dem vorgelegten spezifischen fachlichen Curriculum Lernziele in der vorgeschriebenen Zeit erfüllt werden können, beschäftigt den Fellow in Vollzeit oder in Teilzeit von mindestens 16 Wochenarbeitsstunden. Das Fellowship verlängert sich bei Teilzeit entsprechend.
• bietet je nach Thema (z. B. perforierende Verletzung bei Hornhaut-Fellowship, Traumaversorgung bei Okuloplastik) ganzjährig Notdienstversorgung an (24 Std./ 365 Tage).
• entrichtet die Gebühr von 250€ für das Zentrum und je Mentor 150€ an die DOG.
• zeigt jede Änderung dieser Kriterien der DOG-GS unverzüglich an.
• Zeigt Themen und Mentoren für Fellowships auf ihren Internetpräsenzen an.

4. Voraussetzung für den Mentor


• versichert schriftlich mindestens die dreifache Menge der für die Ausbildung nötigen Op-Zahlen oder Krankheitsbilder selbst erbracht zu haben. Die DOG behält sich vor dies ggfs. (z. B. durch Anforderung von Op-Dokumenten) zu prüfen.
• ist beim Zentrum in abhängiger Beschäftigung mindestens 21 Wochenstunden angestellt.
• ist Mitglied in DOG oder BVA.
• nimmt je nach Thema (z. B. perforierender Verletzung bei Hornhaut-Fellowship, Traumaversorgung bei Okuloplastik) regelmäßig an der Notdienstversorgung teil oder hat die Notdienstversorgung klinikintern delegativ organisiert.
• kann bis zu maximal 2 Fellows gleichzeitig betreuen.
• zeigt jede Änderung dieser Kriterien der DOG-GS unverzüglich ganz.

5. DOG-Sektionen/Fachgesellschaften


• erstellen geforderten Kompetenzen-Katalog (Z. B. Op-Zahlen; Dieser kann sich z.B. an dem mit der BÄK, BG und Sektion abgestimmten Konzept der Zusatz-WB Neuroophthalmologie orientieren)
• definieren Mindestausstattungskriterien der Zentren
• können Muster-Curriculum (zur Modifikation durch die Trainer) entwerfen.
• berücksichtigen bei der Zusammenstellung der Curricula Inhalt und Umfang der für die internationalen Subspezialitäten Examina vorgesehen Prüfungsinhalte (insbesondere des EBO)
• stellen Mentorenzertifikate aus.
• prüfen ggf. Unterlagen bei Antrag auf Ausstellung des Fellowship-Zertifikates (Sektionsleitung/Fachgesellschaft) und bestätigt deren Vollständigkeit der DOG-Geschäftsstelle.

6. DOG/BVA


• führen Zentrum, Subspezialität und Trainer namentlich auf der Homepage auf
• die DOG-Geschäftsstelle holt eine Bestätigung der Voraussetzungen von den Trainingszentren und Mentoren alle 3 Jahre erneut ein
• die DOG-Geschäftsstelle kann für die Verwaltung in den Folgejahren angemessene Gebühren erheben.
• Die DOG-Geschäftsstelle vergibt nach erfolgreichem Abschluss des Fellowship ein spezifisches Zertifikat.

7. Update


DOG und BVA werden mit dem AK Weiterbildung das Fellowshipkonzept regelmäßig evaluieren, anpassen, Gebühren ggfs. modifizieren und erweitern.

Zertifizierte Zentren und Mentoren

KlinikOrtFellowshipFellowship
Schlosspark-Klinik GmbHBerlinHornhaut-Chirurgie
Prof. Dr. Dr. Peter Rieck
Univ.-AugenklinikBonnUveitis Prof. Dr. Frank Holz
Univ.-AugenklinikDüsseldorfGlaukom-Chirurgie

Hornhaut-Chirurgie

SORC*
Dr. Alicja Strzalkowska
Prof. Dr. Gerd Geerling
Prof. Dr. Gerd Geerling
Dr. Dr. Maria Borrelli
Prof. Dr. Gerd Geerling
Dr. Dr. Maria Borrelli
Univ.-Augenklinik HeidelbergHornhaut-ChirurgiePD Dr. Victor A. Augustin
Univ.-AugenklinikHomburg/SaarHornhaut-ChirurgieProf. Dr. Berthold Seitz
Univ.-AugenklinikKölnHornhaut-Chirurgie

Glaukom-Chirurgie

SORC*
Prof. Dr. Björn Bachmann
Prof. Dr. Claus Cursiefen
Prof. Dr. Thomas Dietlein
Prof. Dr. Verena Prokosch
PD Dr. Alexander C. Rokohl
Augenklinik Herzog Carl TheodorMünchenGlaukom-ChirurgieProf. Dr. Thomas Klink
*spezielle plastisch rekonstruktive und ästhetische Chirurgie der okulären Adnexe