FAQ: Fellowshipprogramm von DOG und BVA

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Fellowshipprogramm.

Ab wann werden Fellowships angeboten und handelt es sich bei den aufgeführten Kollegen jeweils um Ausbilder?

Die Fellowships können von den Kliniken ab sofort angeboten werden.

Ab wann kann ich mit dem Fellowship starten bzw. kann ich mich rückwirkend für das Fellowship qualifizieren?

Die Fellowships wurden im September eingeführt, weshalb eine rückwirkende Zertifizierung leider nicht möglich ist. Ein Fellowship kann ab dem Zeitpunkt beginnen, an dem sowohl die Klinik als auch ein Mentor für das betreffende Fellowship zertifiziert sind.

Sind die Fellowships bezahlt?

Bei den Fellows handelt es sich um Ärzte, die bereits in der Klinik angestellt sind und über diese vergütet werden. Alles Weitere ist den Kliniken überlassen.

Gibt es eine Prüfung am Ende des Fellowships?

Eine eigene Prüfung ist nicht vorgesehen. Der Mentor bestätigt am Ende des Fellowships mit seiner Unterschrift, dass die erforderlichen Lehrinhalte absolviert wurden.

Werden Fellowships bei Spezialisten im Ausland für das Fellowship angerechnet?

Für Fellowships bei internationalen Spezialisten, muss ein für das Fellowshipprogramm zertifizierter Mentor sowie die jeweils für das Fellowship zuständige Sektion die Äquivalenz der Ausbildung zu den im Programm geforderten Inhalten bestätigen.


Aktuell wird auf eine 2-jährige Übergangszeit für SORC-Zertifikate hingewiesen, bis zu deren Ende das Zertifikat noch vergeben wird. Wann endet diese?

Die SORC-Zertifikate werden jahresweise vergeben, d.h. alte Zertifikate gelten noch bis Ende 2026.

Wann muss ich mich für das Fellowship anmelden?

Wir empfehlen den Kliniken, Fellows vor dem Start des Programms für das Fellowship anzumelden. Das Fellowship startet ab dem Moment, in dem die Klinik zertifiziert ist. Das Fellowhip-Programm Hornhaut beispielsweise dauert drei Jahre, die erste Runde endet somit am 1. Oktober 2027.