DOG und BVA: Reform der Notfallversorgung darf augenärztliche Notdienste nicht gefährden

Die DOG und der BVA haben gemeinsam eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz) abgegeben:

  1. Wir fordern den Erhalt der eigenen, regional gut funktionierenden augenärztlichen Notdienststrukturen: In Deutschland existiert nahezu flächendeckend ein ambulanter augenärztlicher Notdienst. Diese bewährten Strukturen müssen unbedingt erhalten bleiben.
  2. Telemedizin in der augenärztlichen Notfallversorgung ist unzureichend und gefährdet die Patienten. Die Versorgung von Patienten im augenärztlichen Notdienst ausschließlich über telemedizinische Anwendungen ist keine Hilfe, sondern schafft nur ineffiziente Doppelstrukturen. Echte augenärztliche Notfälle erfordern in der Regel ein direktes und zeitnahes Eingreifen eines Augenarztes.
  3. Wir unterstützen eine strukturierte medizinische Ersteinschätzung auch für ophthalmologische Notfälle (SmED): Eine strukturierte medizinische Ersteinschätzung (telefonisch, via Internet oder über einen gemeinsamen Tresen) wird auch für die augenärztliche Notfallversorgung optional ausdrücklich befürwortet und sollte weiterentwickelt werden. Die Ressourcen im ambulanten augenärztlichen Notdienst und in den augenärztlichen Notfallambulanzen sind begrenzt. Die professionalisierte Ersteinschätzung kann daher eine wichtige Unterstützung sein, um echte Notfälle von Bagatellfällen zu unterscheiden und eine adäquate Weiterleitung sicherzustellen.

Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme: