DOG, BVA und BDOC nehmen gemeinsam mit anderen augenärztlichen Verbänden Stellung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V). Sie fordern in diesem Zusammenhang:
- Die Spezifikation der DRGs in Anlage 3 sollte sich auf eingriffsbezogene DRGs beschränken. Wir weisen auf die Notwendigkeit hin, medizinisch begründete Voten zu den OPS-Codes einzuholen.
- Die Aufteilung der Fallpauschalen auf unterschiedliche Leistungserbringer bedarf dringend klarer Vorgaben, um Unsicherheiten im ambulanten Bereich zu vermeiden.
- Die Hybrid-DRGs sollten in ihre Bestandteile aufgeschlüsselt werden, um eine transparente Vergütungszuordnung zu ermöglichen.
Die unterzeichnenden Verbände bieten ihre Expertise an und sind bereit, medizinische Eingriffe hinsichtlich ihrer Eignung für die spezielle sektorengleiche Vergütung zu bewerten. Die praktische Umsetzung der Hybrid-DRG erfordert Klarheit und Transparenz, um die bestmögliche Versorgung unserer Patienten sicherzustellen. Die Verbände werden die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam verfolgen und weiterhin für klare und faire Regelungen eintreten. Nur so kann eine hohe Versorgungsqualität und Patientensicherheit in der Augenheilkunde zukünftig gewährleistet werden.