DOG fordert Anpassung der Strukturen an Augenkliniken für gelingende weitergehende Ambulantisierung

Um auch bei voranschreitender Ambulantisierung in der Augenheilkunde die gewohnt hohe Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland zu sichern, müssen unter anderem neue Strukturen für die Nachversorgung ambulant behandelter Patientinnen und Patienten geschaffen werden. Dies betont die DOG anlässlich ihres jüngst in Berlin veranstalteten Parlamentarischen Abends. Denn die Augenheilkunde gilt als Vorreiter in der Ambulantisierung. Bereits heute finden rund 85 Prozent der Operationen in der Augenheilkunde ambulant statt. Bei der Operation des Grauen Stars sind es über 90 Prozent ambulante Eingriffe.

Die DOG unterstützt den weitergehenden Ausbau der Ambulantisierung ausdrücklich: „Der medizinische Fortschritt führt dazu, dass es immer weniger Komplikationen bei Eingriffen gibt. Daher ist ein Klinikaufenthalt in vielen Fällen nicht mehr notwendig, die Patientinnen und Patienten können sich im häuslichen Umfeld vom Eingriff erholen“, betont Professor Dr. med. Claus Cursiefen, Generalsekretär der DOG.

Die Patientensicherheit und die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung müssten bei der weiteren Verlagerung von Behandlungen und Operationen ins ambulante Setting jedoch klar im Mittelpunkt stehen. „Bei der Behandlung schwerer Fälle oder auch, wenn Komorbiditäten vorliegen, muss nach einer Operation eine adäquate Nachsorge der Patientinnen und Patienten gewährleistet sein. Dafür brauchen wir neben der Möglichkeit der stationären Behandlung auch andere neue Strukturen“, so Cursiefen, der auch Direktor des Zentrums für Augenheilkunde der Uniklinik Köln ist.

Patientenbedürfnisse berücksichtigen – DOG fordert augen-spezifische Kontextfaktoren

„Im Zuge der Krankenhausreform muss mitgedacht werden, welche Patienten ambulant behandelt werden können und wann eine stationäre Nachsorge erforderlich ist“, so Cursiefen. Patientinnen und Patienten mit Handicap oder solche, die sich nach einer OP nicht selbst versorgen können, oder solche mit hohem postoperativen Komplikationsrisiko, brauchen auch zukünftig eine entsprechende Nachbetreuung. „Damit dies auch bei einer weiteren Ambulantisierung sichergestellt werden kann, müssen kliniknahe Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die Patienten im Zweifelsfall schnell in die Klink bringen können, ausgebaut werden. Auch Patientenhotels in Kliniknähe sind denkbar“, sagt Professor Dr. Horst Helbig, Mediensprecher der DOG.

Bis die Strukturen für eine optimale ambulante Nachsorge dieser Patientinnen und Patienten geschaffen sind, fordert die DOG, spezifische Kontextfaktoren für Augen-Patientinnen und -Patienten zu definieren, bei deren Vorliegen die Patienten stationär behandelt werden können. Denn gerade Alleinlebende, Ältere oder Menschen, die nur ein sehendes Auge haben, können sich nach einer Augen-Operation kaum selbst versorgen. „Um die Gesundheit all unserer Patientinnen und Patienten sicherzustellen, müssen wir in solchen Fällen die Möglichkeit haben, die Behandlung stationär durchzuführen“, so Cursiefen, der die bisherigen Kontextfaktoren des AOP-Katalogs, auf die sich die Selbstverwaltung geeinigt hat, als nicht ausreichend bezeichnet. Der AOP-Katalog regelt, welche Eingriffe im Krankenhaus ambulant durchzuführen sind. „Wir brauchen eine Verstetigung der augen-spezifischen Kontextfaktoren.“

Gute Pflege auch beim Auge entscheidend

„Auch die Pflege spielt eine entscheidende Rolle, wenn es um ein qualitativ gutes Behandlungsergebnis geht“, so Helbig weiter. Leistungen von Pflegekräften müssten sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Versorgung flexibel einsetzbar sein. „Eine gelingende Ambulantisierung kann zudem nur gelingen, wenn die Länder ihrer Verantwortung für die Investitionen in den Umbau von Kliniken gerecht werden“, so der Ophthalmologe, der auch Direktor der Universitäts-Augenklinik in Regensburg ist. Derzeit seien die meisten Augenklinikgebäude nicht auf ambulante Abläufe optimiert, sodass die Effizienz der Abläufe leidet.

Gewachsene Kompetenz-Strukturen bewahren

Stationäre Kompetenzzentren, wie Universitätskliniken und andere Hauptabteilungen, halten spezielle Expertise und Behandlungsmöglichkeiten vor, wie etwa in der Notfallversorgung oder der Behandlung komplexer oder seltener Augenerkrankungen. „Diese Kompetenzzentren müssen auch zukünftig erhalten bleiben, denn sie spielen gerade für die Aus- und Weiterbildung des Nachwuchses eine elementare Rolle. Die weitere Ambulantisierung muss mit Bedacht vorangetrieben werden und darf nicht mit der Brechstange erfolgen“, so Cursiefen. Zum Erhalt der Behandlungsqualität befürwortet die DOG deshalb auch das Modell der Leistungsgruppen, die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) einhergehen. Auch die Teilnahme aller Leistungsgruppen-Abrechner an der (operativen) Notfallversorgung 24/7 unterstützt die DOG. „Zur weiteren Ausgestaltung bieten wir als wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft jederzeit gerne unsere Expertise an“, betont Cursiefen.